Steuerprüfung! Allein das Wort löst bei vielen Firmenchefs Angstschweiß aus. Doch wer seine Hausaufgaben gemacht hat, muss nicht in Panik geraten. Er sollte aber gut vorbereitet sein und sich professionell beraten lassen, raten die Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Heinz Peter Hager und Günther Schacher von Hager & Partners. Eine Checkliste zum richtigen Umgang mit den Finanzbehören.
Finanzkontrolle? Nur keine Panik!
Das Bild zeigt ein Stück lecken Speck. Vielleicht sogar auf einem Bauernhof hergestellt. Jedenfalls läuft einem das Wasser im Munde zusammen.
Die schlechte Nachricht gleich vorweg: Die Häufigkeit von Steuerprüfungen wird sich in Zukunft wesentlich erhöhen.
Die schlechte Nachricht gleich vorweg.
Wie oft wird geprüft?
Im konkreten Fall hängt die Häufigkeit der Prüfung vor allem von der Unternehmensgröße ab. Die großen Unternehmen (über 150 Mio. Euro bzw. in Zukunft über 100 Mio. Euro Umsatz) unterliegen einer laufenden Überwachung durch die Finanzbehörden und per Gesetz einer jährlichen Steuerprüfung.
Laut den Ankündigungen der Finanzbehörden sollen jedoch – wie im Jahr 2010 bereits geschehen - insbesondere die mittelständischen Unternehmen (Umsatz über fünf Mio. Euro) verstärkt geprüft werden.
Kleinunternehmen unterliegen in der Regel den sogenannten Fachstudien und somit einer jährlichen Überwachung aufgrund der Branchenrichtwerte. Aber Achtung: Die Steuerprüfung einer Steuerperiode schließt weitere Prüfungen für dieselbe Steuerperiode nicht aus.
Wer nimmt die Prüfungen vor?
Steuerprüfungen können sowohl von der Agentur für Einnahmen beziehungsweise der Agentur für Zollwesen als auch von der Finanzwache vorgenommen werden. Allerdings kooperiert Letztere lediglich mit der Agentur für Einnahmen in der Akquisition von Dokumenten und holt entsprechende Informationen ein. Die Steuerfestsetzungen werden ausschließlich durch die Agentur für Einnahmen bzw. die Agentur für Zollwesen vorgenommen.
Was ist Gegenstand einer Steuerprüfung?
Gegenstand von Kontrollen und Inspektionen sind die Buchhaltungsunterlagen, die Gesellschaftsbücher, Register, Kostenvoranschläge, Aufstellungen und Aufzeichnungen jeglicher Art – auch in elektronischen Datenverarbeitungssystemen – sowie alle sonstigen Unterlagen, die auf Folgendes geprüft werden:
- formelle Richtigkeit
- Übereinstimmung der Buchhaltung mit den vorgefallenen Geschäftsfällen und Bewertungsmethoden
- Prüfung, ob die gesetzlichen Pflichten ordnungsgemäß eingehalten wurden
Gegenstand einer Steuerprüfung kann eine Gesamtprüfung oder eine Einzelprüfung in verschiedenen Formen sein, weshalb auch nach einer Gesamtprüfung jederzeit noch Einzelprüfungen möglich sind.
Wo findet die Steuerprüfung statt?
Für die Steuerprüfungen können die Behörden:
- die Unternehmen für Klärungen bzw. Informationen vorladen
- von den Unternehmen Unterlagen bzw. Dokumente einholen
- sich Zutritt verschaffen sowie Inspektionen und Kontrollen in den Geschäftslokalen, in welchen die Tätigkeit ausgeübt wird, vornehmen
- sich Zutritt zu den Privaträumen (Wohneinheiten) der Unternehmer, Gesellschafter und/oder der Geschäftsführer der Unternehmen verschaffen
Wie müssen sich die Beamten ausweisen?
Die Beamten, welche die Steuerprüfung durchführen, müssen sich zum Zeitpunkt des Zutritts ausweisen und dem Unternehmen eine Kopie ihres Prüfungsauftrags aushändigen, aus dem folgende Informationen hervorgehen:
- die Namen und Qualifikationen der Beamten
- der Ort, an welchem der Zutritt erfolgen soll
- die Daten des Unternehmens, welches überprüft werden soll
- der Grund der Steuerprüfung
- die Art der Prüfung und die Vollmachten, welche die Beamten besitzen
Achtung: Bei einem fehlerhaften Prüfungsauftrag können alle gesammelten Unterlagen von der Agentur für Einnahmen bei einem eventuellen Steuerprozess nicht verwendet werden.
Wer erteilt die notwendigen Ermächtigungen?
Für die Steuerprüfungen, die von der Agentur für Einnahmen bzw. von der Finanzwache durchgeführt werden, müssen folgende Ermächtigungen erteilt werden:
- Zutritt zu Lokalen, in welchen die Tätigkeit ausgeübt wird: Ermächtigung durch den Leiter der zuständigen Abteilung
- Zutritt zu Privaträumen, in welchen ebenfalls die Tätigkeit ausgeübt wird: Ermächtigung durch den Staatsanwalt
- Zutritt zu Lokalen von Freiberuflern: Zusätzlich zu den vorstehenden Ermächtigungen muss der Freiberuflicher bzw. ein durch diesen Bevollmächtigter persönlich anwesend sein Zutritt zu anderen Lokalen (z. B. Wohnungen von Geschäftsführern, Gesellschaftern, usw.): Ermächtigung durch den Staatsanwalt, die ausschließlich in jenen Fällen erteilt wird, in welchen schwerwiegende Indizien für Unregelmäßigkeiten vorliegen.
- Leibesvisitationen sowie Öffnung von Safes, Schränken, u. ä. im Zuge von Zutritten: Ermächtigung durch den Staatsanwalt bzw. durch die nächstgelegene Justizbehörde, sofern der Steuerpflichtige nicht freiwillig zustimmt.
Wie lange dauern Steuerprüfungen?
Steuerprüfungen finden in der Regel zu normalen Arbeitszeiten statt und dürfen gemäß der Charta für den Steuerpflichtigen die Dauer von 30 Arbeitstagen nicht überschreiten. In Fällen von besonderer Komplexität kann die Dauer um weitere 30 Arbeitstage verlängert werden. Gemäß den Auslegungen der Finanzwache können die Steuerprüfer – in Abweichung zur vorstehenden Frist – auch nach Abschluss der Steuerprüfung zum Sitz des Steuerpflichtigen zurückkehren, um bestimmte Einwände und Anfragen, die erst nach Abschluss der Prüfung angefallen sind, zu überprüfen.
Wie läuft eine Steuerprüfung ab? In der Regel können die Steuerprüfungen in folgende Schritte unterteilt werden:
- Zutritt zu den Geschäftslokalen
- Sammlung von Unterlagen und Nachforschungen
- Inspektion der Dokumente und sonstige Kontrollen
- Erstellung eines abschließenden Steuerfeststellungsprotokolls
Für jeden Zutritt müssen die Beamten täglich ein Prüfungsprotokoll erstellen, in welchem Folgendes festgehalten werden muss:
die erfolgten Prüfungen
- die Erhebungen bzw. Feststellungen
- die an den Steuerpflichtigen gerichteten Anfragen
- die vom Steuerpflichtigen erhaltenen Antworten und Informationen
Das Protokoll muss vom Steuerpflichtigen unterzeichnet werden oder den Grund für die nicht erfolgte Unterzeichnung beinhalten. Der Steuerpflichtige hat Anrecht auf eine Kopie des Prüfungsprotokolls.
Was geschieht nach Abschluss der Steuerprüfung? Die Steuerprüfung wird mit einem Steuerfeststellungsprotokoll abgeschlossen, in welchem die durchgeführten Prüfungen und die Beanstandungen (Feststellung von Verletzungen der Steuerpflicht) mit den entsprechenden Begründungen angeführt werden.
Der Steuerpflichtige kann darin Einwände erheben und die jeweiligen Begründungen dafür anführen. Eine eventuelle Beanstandung mittels Steuerfestsetzung (Bescheid zur Steuernachzahlung) kann durch die Agentur für Einnahmen erst nach Ablauf einer Frist von 60 Tagen ab Erstellung des Steuerfeststellungsprotokolls erfolgen. Innerhalb dieser 60 Tage kann der Steuerpflichtige Einwände, Gründe und Klärungen an die Agentur für Einnahmen richten, die von letzterer berücksichtigt werden müssen. In der Regel werden mit der Steuerfestsetzung nicht nur die beanstandeten Steuern sondern auch die Strafen eingefordert. Diese belaufen sich in der Regel auf 100 bis 200 Prozent der Steuerschuld.
Nach ordnungsgemäß zugestellter Steuerfestsetzung bestehen für das Unternehmen grundsätzlich folgende Möglichkeiten:
- Zahlung der eingeforderten Steuern unter Inanspruchnahme einer der verschiedenen Abfindungsmöglichkeiten (je nach Art der Steuerfestsetzung) mit einer Reduzierung der eingeforderten Strafen auf 1/3 bzw. 1/6.
- einen Antrag auf eine einvernehmliche Abfindung stellen. Damit besteht die Möglichkeit, mit den Finanzbehörden – auf Grund von begründeten Sachverhalten – eine einvernehmliche Abfindung der geschuldeten Steuern mit reduzierten Strafen zu vereinbaren
- gegen die Steuerfestsetzung innerhalb von 60 Tagen Einspruch vor der italienischen Steuergerichtsbarkeit erheben
Letzter Ausweg Steuerstreitverfahren
Die Wahl der geeigneten Verteidigungsstrategie hängt von zahlreichen subjektiven und objektiven Sachverhalten ab und muss im Detail mit Hilfe eines qualifizierten Beistands analysiert werden. Steuerstreitverfahren sind in der Regel lang und bergen immer das Risiko eines Urteils mit negativem Ausgang, aber bei offensichtlich nicht begründeten Beanstandungen wählen Unternehmen immer öfter diesen Weg.
Grundsätzlich muss man leider feststellen, dass die Rechtsunsicherheit in Steuerstreitverfahren in den letzten Jahren gestiegen ist. Vor allem deshalb, weil die Finanzbehörden immer öfter Vergehen in den Bereichen Rechtsmissbrauch und Steuerumgehung beanstanden. Insbesondere der Rechtsmissbrauch stellt einen steuerrechtlichen Tatbestand dar, der bislang nur ungenügend definiert ist und damit dem Fiskus viel Interpretationsspielraum bietet.
Voraussichtlich wird Gesetzgeber hierzu jedoch in Kürze neue Bestimmungen erlassen. Die häufig geäußerte Auffassung, dass die Steuern ständig steigen würden, entspricht hingegen nur zum Teil der Realität. Bei genauer Betrachtung kommt man an der Feststellung nicht vorbei, dass die Steuerbelastung in Italien ähnlich dem Rest Europas ist, mit Ausnahme der regionalen Wertschöpfungssteuer Irap, die unter anderem eine Besteuerung der Personalkosten mit sich bringt.
Für jeden spürbar sind aber hier wie dort die klammen Staatskassen – zuletzt noch verschärft durch die Auswirkungen der internationalen Finanzkrise. In diesem Zusammenhang ist feststellbar, dass durch die verschärften Steuerkontrollen die zum Stopfen der Finanzlöcher nötigen Mehreinnahmen des Staates aufgebracht werden sollen.
Dies besonders, nachdem die Regierung Berlusconi ausdrücklich erklärt hat, dass sie keine Steuererhöhungen einführen wird. Der Finanzdruck wird also nach unten weiter gereicht und die lokalen Finanzbehörden werden ihre Bemühungen weiterverstärken, um mehr Einnahmen für den Staat zu generieren.
Heinz Peter Hager
(erschienen im Südtirol Panorama Mai 2011)
"Wir wollen den Bürger unterstützen"
Ein Gespräch mit Colonello Giovanni Avitabile, Kommandant der Finanzpolizei Südtirol, über die Aufgaben der „Finanzieri“, warum Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist und darüber, dass hierzulande nicht mehr und nicht strenger kontrolliert wird als anderswo in Italien.
Wie ist die Finanzpolizei in Südtirol organisiert?
Die Finanzpolizei in Südtirol untersteht dem Regionalkommando Trentino/Südtirol, welches von Gen. B. Francesco Attardi geleitet wird. In Südtirol haben wir ein Landeskommando, das in zehn Territorialkommandos gegliedert ist. Dem Landeskommando untersteht auch die „Sezione Aerea di Bolzano“. Diese besitzt drei Hubschrauber für Bergeinsätze, und auch die fünf Stationen der Bergrettung der Finanzpolizei sind hier angesiedelt.
Wie gehen Sie vor, um der Steuerhinterziehung Einhalt zu gebieten?
Da die Bekämpfung der Steuerhinterziehung Hauptschwerpunkt unserer gesamten Tätigkeit ist, reichen unsere Einsätze von mehrtägigen, exakten Kontrollen eines Betriebes, die bis zu 30 Tagen dauern können, bis zu stichprobenartigen Untersuchungen bei verschiedenen Dienstleistern, beispielsweise der Ausgabe der Kassenzettel. Generell werden vertiefte steuerliche Kontrollen nur nach bereits vorangegangener Annahme von Indizien steuerlicher Regelwidrigkeiten gemacht. Das bedeutet, wir wissen bereits vorher, dass ein bestimmter Betrieb möglicherweise nicht ganz korrekt arbeitet. Hier stützen wir uns auf Informationen, die wir unter anderem durch die Einsicht in die zentrale Steuerkartei erhalten.
Auf welche Formen der Steuerhinterziehung konzentrieren Sie sich hauptsächlich?
Es geht uns um die Verhinderung erheblicher und schwerwiegender Hinterziehungen, das heißt um Betrug, internationale Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit. Diese Vergehen bringen, neben dem Entzug von Einnahmen durch den Staat, auch das Phänomen des unlauteren Wettbewerbes hervor. Ein Betrieb, der seine Steuern nicht korrekt bezahlt, kann natürlich mit billigeren Preisen für den Endverbraucher aufwarten. Dies geht zu Ungunsten der anderen Betriebe und verzerrt das Bild eines gesunden Marktes.
Welches sind die Risiken der Steuerhinterziehung?
Die Strafen für Steuerhinterziehung variieren je nach Schwere des Vergehens. Die Sanktionen reichen von Geldstrafen geringeren Ausmaßes für Formfehler bis hin zu sehr hohen Summen für bewusste Steuerhinterziehung. In einigen Fällen ist auch die Gefängnisstrafe vorgesehen. All dies dient der Abschreckung. Der Bürger soll sich seiner Pflichten bewusst sein und dabei helfen wir ihm. Auf der anderen Seite wahren wir die Rechte des Bürgers, der korrekt seine Steuern einzahlt.
Wie ist die Situation der Steuerkontrollen in Südtirol?
Nicht anders als in anderen Teilen des italienischen Staates. In den letzten Jahren ist die Anzahl der Kontrollen kontinuierlich zurückgegangen. Um nur eine Zahl zu nennen: Zwischen 2007 und 2010 ist die Anzahl der Steuerkontrollen um 22 Prozent reduziert worden.
Welche Rechte hat ein Betrieb bei einer Steuerkontrolle?
Es gibt ein Staatsgesetz aus dem Jahr 2000, das den genauen Ablauf einer Steuerkontrolle vorgibt. Dort werden im Detail die Pflichten der Kontrollorgane und die Rechte der kontrollierten Betriebe aufgelistet. Selbstverständlich basiert jede unserer Kontrollen auf diesem Staatsgesetz. Auf unserer Homepage findet der Bürger das Rundschreiben 1/2008, das genaue Angaben zu einer eventuellen Kontrolle beinhaltet. Und selbstverständlich kann sich der Betriebsinhaber, im Falle einer von ihm angenommenen Ungerechtigkeit während einer Kontrolle, an die dafür vorgesehenen Gerichtsinstanzen wenden.
Interview: Verena Kompatscher
(Erschienen im Südtirol Panorama Mai 2011)
Die Finanzpolizei
Die „guardia di finanza“ ist als spezialisierte Polizeiteinheit direkt dem Minister für Wirtschaft und Finanzen unterstellt. Sie ist für die Bekämpfung des gesamten Spektrums der Wirtschaftskriminalität zuständig. Dazu gehören: Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit, Geldwäsche, Wucher, Betrug, illegales Glücksspiel, Geldfälschung, Schmuggel, Drogenhandel, Produktpiraterie, Urheberrechtsvergehen, unlauterer Wettbewerb, organisierte Wirtschaftskriminalität, Terrorismusfinanzierung usw.
Die „guardia di finanza“ ist militärisch organisiert und übernimmt im Verteidigungsfall im Rahmen der Streitkräfte Grenzsicherungsaufgaben. Sie ist als offiziell älteste italienische Polizeitruppe eng mit der Geschichte des italienischen Nationalstaates und seinem Ursprung, dem Königreich Sardinien-Piemont verbunden. Nach historisch belegter Darstellung wurde die „guardia di finanza“ am 1. Oktober 1774 von König Vittorio Amedeo III als „legione truppe leggere“ aufgestellt und mit der Bewachung der Grenzen, insbesondere mit der Bekämpfung des Schmuggels, betraut. Ihren heutigen Namen erhielt die Truppe etwa 1830. Damals gab Österreich seiner Zoll- und Finanzwache in der Lombardei und in Venetien die italienische Bezeichnung „guardia di finanza“, die auch schon während der napoleonischen Zeit in Italien Verwendung gefunden hatte.
1862 baute man eine neue Zollverwaltung auf und zwar unter dem Namen „corpo delle guardie doganali“. Dieses Jahr wird auch als das tatsächliche Gründungsjahr der „guardia di finanza“ bezeichnet.
Bereits 1881 erfolgte unter Bezugnahme auf frühere Modelle die Umbenennung in „corpo della regia guardia di finanza“ (Königliches Finanzwachtkorps), weil zu den Zollfahndungsaufträgen bereits andere finanzpolizeiliche Aufgaben hinzugekommen waren.
Auch unter Berufung auf die „legione truppe leggere“ erhielt die „guardia di finanza“ 1907 den Status einer militärisch organisierten Polizei und nahm somit auch am Ersten und Zweiten Weltkrieg, sowie an einigen Kolonialkriegen teil. Die letzte Umbenennung erfolgte schließlich 1946. Mit der Abschaffung der Monarchie entfiel die Bezeichnung „königlich“, dennoch behielt die „guardia di finanza“ ihre militärische Ausrichtung bei. Seit Juni 2010 ist General C. A. Nino Di Pao-lo oberster Kommandant der Finanzieri und Chef von gesamtstaatlich rund 68.000 Bediensteten.
| 04.05.2012 | Ein Schuss ins Leere |
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